Sport nach den Ferien mit 2G plus

Gepostet in Allgemein am 04. Januar 2022

Aktuell gilt für den Sport in Innenräumen *2G Plus*. Das bedeutet, immunisierte Personen (genesen/vollständig geimpft) müssen zusätzlich zu ihrem 2G-Nachweis einen *offiziellen* negativen Corona-Antigen-Schnelltest (max. 24 h alt) oder einen negativen PCR-Test (max. 48 h alt) vorzeigen. Zuhause durchgeführte Schnelltests zählen *nicht*. Auch für geboosterte Personen gilt diese Regelung.

Nicht immunisierte/ungeimpfte Personen sind vom Sport ausgeschlossen. Einzige Ausnahme sind Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gegen Vorlage eines negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 h ist.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren gilt die 2G-Beschränkung *nicht*. Als schulpflichtige Kinder/Jugendliche gelten sie als getestet (Ausnahme: Schulferien) und dürfen am Sportbetrieb teilnehmen.
(Nur noch bis zum 16.01.2022 gilt 3G auch für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren *unter Vorlage eines negativen zertifiziertem Testnachweis*.)

Die *2G-Plus-Regel* gilt für *alle Personen ab 18 Jahren* bzw. für alle ab 16 Jahren ab dem 17.01.2022.

Die Nachweise müssen *VOR* Beginn der Sportausübung kontrolliert werden – wir bitten diese unaufgefordert bereit zu halten.

Nach wie vor gilt beim Betreten und Verlassen der Sportstätte (Innenräume) *Maskenpflicht*.

Einige Kurse finden wieder online statt – bitte informiert euch bei eurem Übungsleiter/ Übungsleiterin dazu.